Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Equiden
| • | Alle Equiden (Pferd oder Esel), die in der Europäischen Union gehalten werden und nach dem 01.07.2009 geborenen sind, müssen mit amtlich ausgegebenen Transpondern gekennzeichnet werden | 
| • | Der Equidenpass ist für alle Equiden (Pferde, Esel) die in der EU gehalten werden ein Pflicht-Dokument | 
| • | Die Transponder- und Equidenpassnummer werden in einer zentralen Datenbank (HI-Tier) gespeichert | 
Ausstellung eines Equidenpasses:
| Zuchttiere | |
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| Turnierpferde | |
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| Freizeitpferde | |
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| Transponder | |
| Der Transponder ist bei der jeweilig zuständigen Behörde zusammen mit den Meldeformularen zu beantragen. Die Unterlagen sind dann mit dem Haustierarzt auszufüllen. Dieser setzt auch den Chip. | |
| Meldung bei Besitz-/Eigentumswechsel oder Namenswechsel des Pferdes | |
| • | Änderungen zum Besitzer/Eigentümer eines Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat (§ 44a Abs. 2 Satz 2 ViehVerkV) | 
| • | Sofern der Eigentümer vom Besitzer abweicht, ist der Besitzer anzugeben | 
| • | Die Anzeige ist grundsätzlich durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen | 
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Quelle: www.lfl.bayern.de
