
Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Equiden
• | Alle Equiden (Pferd oder Esel), die in der Europäischen Union gehalten werden und nach dem 01.07.2009 geborenen sind, müssen mit amtlich ausgegebenen Transpondern gekennzeichnet werden |
• | Der Equidenpass ist für alle Equiden (Pferde, Esel) die in der EU gehalten werden ein Pflicht-Dokument |
• | Die Transponder- und Equidenpassnummer werden in einer zentralen Datenbank (HI-Tier) gespeichert |
Ausstellung eines Equidenpasses:
Zuchttiere | |
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Turnierpferde | |
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Freizeitpferde | |
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Transponder | |
Der Transponder ist bei der jeweilig zuständigen Behörde zusammen mit den Meldeformularen zu beantragen. Die Unterlagen sind dann mit dem Haustierarzt auszufüllen. Dieser setzt auch den Chip. |
Meldung bei Besitz-/Eigentumswechsel oder Namenswechsel des Pferdes | |
• | Änderungen zum Besitzer/Eigentümer eines Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat (§ 44a Abs. 2 Satz 2 ViehVerkV) |
• | Sofern der Eigentümer vom Besitzer abweicht, ist der Besitzer anzugeben |
• | Die Anzeige ist grundsätzlich durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen |
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Quelle: www.lfl.bayern.de