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Tetanus (Wundstarrkrampf) |
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Die Tetanusimpfung ist die wichtigste Impfung
beim Pferd. Im Gegensatz zu Hund oder Katze sind Equiden besonders anfällig
für diese Erkrankung. Der Wundstarrkrampf wird durch das Tetanus-Neurotoxin verursacht. Dieses wird durch das Bakterium Clostridium tetani gebildet. Das Bakterium zählt zu den sogenannten Sporenbildnern. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und überall, besonders in feuchter Erde, zu finden. Gelangen diese Sporen über offene Wunden oder penetrierende Verletzungen in den Organismus keimen diese aus und unter anaeroben wird das Tetanustoxin produziert. Besonders gefährdet sind Fohlen und ungeimpfte Jungtiere, schon kleine Verletzungen, z.B. Schleimhautverletzungen beim Zahnwechsel, können Eintrittspforten für die Sporen sein. Klinische Anzeichen zeigen sich etwa 5-10 Tage nach Infektion. Es kommt zur Verhärtung der Muskulatur in der Nähe des Infektionsherdes. Die Pferde zeigen einen steifen Gang, Schwierigkeiten beim Stehen und /oder Hinlegen. Bei generalisiertem Tetanus kommt es zur Sägebockhaltung, ausgeprägter Schreckhaftigkeit und Geräuschüberempfindlichkeit. Im fortgeschritten Stadium kommt es zum Nickhautvorfall, Trismus und letztendlich zur Lähmung der Atemmuskulatur. |
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Grundimmunisierung: |
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1. Impfung im Alter von 6 Monaten 2. Impfung 4-6 Wochen später (7-7,5 Monate) 3. Impfung im Alter von 18-20 Monaten |
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Wiederholungsimpfung: |
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• alle 2 Jahre (max. alle 3 Jahre) | ||
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Influenza (Pferdegrippe) |
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Ursache dieser Erkrankung ist das equine
Influenza-Virus. Das Virus wird über den Respirationstrakt übertragen.
Besonders der direkte Kontakt spielt bei der aerogenen (Husten, Niesen)
Übertragung eine große Rolle. Die Infektion beschränkt sich in der Regel
auf den oberen Respirationstrakt, zu einer systemischen Infektion kommt
es selten. Große Ansammlungen von Pferden (Rennbahn, Turniere,..) gelten
als Virusreservoir. Die Influenza- Impfung ist für Sport-/Turnierpferde
durch die FN vorgeschrieben. Nach der Infektion kommt es zur Vermehrung in den Schleimhäuten der oberen Atemwege. 4-6 Tage nach Infektion ist die Schädigung am größten. Die Infektion gilt als selbstlimitierend, allerdings sind Sekundärinfektionen durch andere Viren und Bakterien nicht selten. Die Pferde zeigen hohes Fieber und ein reduziertes Allgemeinbefinden. Wichtig in dieser Zeit sind ausreichende Ruhezeiten und Schonung des Patienten und eine Symptomatische Behandlung der (Sekundär-) Symptome. |
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Grundimmunisierung: |
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1. Impfung im Alter von 6 Monaten 2. Impfung 4-6 Wochen später (7-7,5 Monate) 3. Im Alter von 12-14 Monaten |
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Wiederholungsimpfung: |
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• jeweils im Abstand von 6 Monaten (+ 21
Tage) • in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit des zu impfenden Tieres) ist ein einmaliger Abstand der Impfungen von 9 Monaten möglich |
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Herpes |
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EHV-1: Stutenabort EHV-1 wird über die Schleimhäute des Respirationstrakts und bei Aborten über das Fruchtwasser, Fohlen oder die Nachgeburt ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit kontaminiertem Material. Eine aerogene Übertragung ist selten. Einmal infiziert besteht eine, vermutlich lebenslange, persistierende Infektion (Latenz). Durch Stress, z.B. durch Transport o.ä., kommt es zu einer Reaktivierung und Übertragung des Virus. Klinisch zeigen sich nach etwa 12-48 Stunden Fieber und anschließen, besonders bei Jungen Tieren, respiratorische Symptome. Vor allem im letzten Drittel der Trächtigkeit zeigen die Pferde Aborte oder es kommt zu Geburten lebensschwacher Fohlen. Neurologische Veränderungen (equine Herpesvirus-Enzephalomyelitis EHM) sind selten. EHV-4: Rhinopneumonitis Die EHV-4 Infektion bleibt meist auf den oberen Respirationstrakt beschränkt, es kann aber auch in seltenen Fällen Aborte verursachen. EHV-4 Infektionen treten häufiger auf als EHV- 1 Infektionen. In der akuten klinischen Phase kommt es zu Symptomen einer Infektion der oberen Atemwege und Fieber |
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Grundimmunisierung: |
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1. Impfung im Alter von 5 Monaten 2. Impfung im Alter von 6 Monaten 3. Im Alter von 12-14 Monaten |
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Wiederholungsimpfung: |
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jeweils im Abstand von 6 Monaten | ||
Impfung trächtiger Stuten: |
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1. EHV-1,4 inaktivierte Vakzine im 5. Und
7. sowie 9. Monat der Trächtigkeit 2. EHV-1 Lebendvakzine im 4.-5. und 8. Monat der Trächtigkeit |
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Tollwut (Rabies) |
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Ursache einer Tollwut-Infektion ist die Übertragung
des Lyssa-Virus durch direkten Kontakt (Speichel). Überträger sind z.B.
infizierte Füchse. Das Virus vermehrt sich im Gewebe rundum die Bissstelle
und wandert anschließend in das zentrale Nervensystem (ZNS). Von dort
aus gelangt es dann in die Speicheldrüsen. Die Inkubationszeit beim
Pferd beträgt 23-99 Tage, abhängig von Bissstelle und übertragener Virusmenge.
Da es sich um eine Zoonose (eine auf den Menschen übertragbare Krankheit)
handelt, ist die Tollwut eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. bei
einem festgestellten Ausbruch der Krankheit muss das zuständige Veterinäramt
verständigt werden, nicht geimpfte Tiere werden getötet. Die Krankheit verläuft sehr schnell. Klinisch zeigen sich zunächst uncharakteristische Symptome, wie z.B. leichten Bewegungsstörungen, Wesensveränderungen, Kolik. Anschließend kommt es zu Paralysen und zum Tod. |
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Es ist keine Grundimmunisierung erforderlich | ||
Wiederholungsimpfungen alle 2 Jahre | ||
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Hautpilzerkrankung (Dermatomykose) |
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Die Hautpilzerkrankung wird durch verschiedene
Pilzarten (Dermatophyten) verursacht. diesen zählen u.a. Trichophytum
equinum sowie Microsporum-Arten Die Übertragung erfolgt von Tier zu
Tier oder indirekt durch Gegenstände (Putzzeug, Satteldecken,..) In der Regel ist eine Dermatomykose bei Pferde selbstlimitierend. Unbehandelt kann Sie etwa 1-6 Monaten andauern. Die Inkubationszeit beträgt 4-30 Tage. Zu Beginn zeigen sich kleine Quaddeln und urtikariaartige Schwellungen der Oberhaut. Die Haare können leicht ausgezupft werden und erscheinen brüchig. Typisch sind die kreisrunden bzw. fleckenförmigen haarlosen Stellen. Es folgen Krusten- und Schuppenbildung. Bakterielle Sekundärinfektionen können zusätzlich auftreten. Die Heilung kann neben der äußerlichen Therapie durch eine Impfung unterstützt und beschleunigt werden. Eine wiederholte Nachimpfung kann einen Neuausbruch der Krankheit verhindern |
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Grundimmunisierung: |
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1. Impfung 2. Impfung im Abstand von 14 Tagen |
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Wiederholungsimpfung: |
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1. jeweils nach 1 Jahr 2. Impfung im Abstand von 14 Tagen |
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